Finnhütten Waldesruh Lochow

Allgemeine Mietbedingungen

„Finnhütten Waldesruh“

1. Vertragsabschluss

Der Gastaufnahmevertrag über die anliegend beschriebene Ferienhütte ist verbindlich geschlossen, wenn das in der Anlage beigefügte Meldeformular gemäß § 7 Abs. 2 der Gästebeitragssatzung der

Gemeinde Stechow-Ferchesar vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist und die Zahlung nach Pkt. 8 eingegangen ist. Die Ferien-wohnung/das Ferienhaus wird dem Mieter für die

angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Haustiere sind nicht

erlaubt.

2. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung (Strom) oder Zusatzleistungen

vereinbart (Endreinigung) sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Verbrauchsabhängige Abrechnungen werden mit der Kaution nach Mietende verrechnet. Bettwäsche und

Handtücher können auf Anfrage gegen eine Gebühr gestellt werden.

3. Kaution

Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 100 Euro. Die Kaution

ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird Zeitnah nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.

4. Mietdauer

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem

Vermieter mitteilen.

Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das im Mietobjekt befindliche Inventar zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem

Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen:

Müll/Leergut entsorgen, Geschirr abwaschen/abtrocknen und in Schränke räumen, Kühlschrank leeren, Sitzauflagen in Hütte räumen, Strom ausschalten, Objekt/Hütte verschließen

5. Sorgfaltspflichten

Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen.

Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber

dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine

Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.

6. Hausordnung

Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten.

Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus.

7. Rücktritt

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim

Vermieter.

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Rücktritt bis zum 42. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % (mind. jedoch 10 Euro)

Rücktritt bis zum 21. Tag vor Beginn der Mietzeit: 30%

Rücktritt bis zum 7. Tag vor Beginn der Mietzeit: 70%

danach und bei Nichterscheinen 90 %.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

8. Zahlungsweise

Der Mieter hat bis zum festgelegten Datum des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises zu zahlen.

Der Restbetrag muss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. In Ausnahmefällen, z.B. bei kurzfristiger Buchung, kann auch der Gesamtbetrag verlangt werden.

Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den

Pauschalen gemäß Ziffer 7 dieses Vertrages. Es können Mahngebühren anfallen.

9. Bankverbindung des Vermieters

Name der Bank: DKB Bank

IBAN: wird bei Buchung mitgeteilt

Verwendungszweck: Lochow + Name + Anreisedatum

10. Schlüssel

Dem Mieter werden nach Erhalt des Gesamtbetrages die Anreiseunterlagen zusammen mit dem Schlüsselcode zugesandt.

Bei Verlust eines Schlüssels, wird die volle Kaution einbehalten.

11. Wasserversorgung

Das Objekt wird durch einen eigenen Brunnen versorgt. Das Wasser wird regelmäßig untersucht. Eine Qualität nach Trinkwasserverordnung kann nicht im vollen Umfang gewährleistet werden.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen

Bestimmungen nicht berührt werden.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien

gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

13. Rechtswahl

Es findet deutsches Recht Anwendung.

Finnhütten Waldesruh Lochow

Allgemeine Mietbedingungen

„Finnhütten Waldesruh“

1. Vertragsabschluss

Der Gastaufnahmevertrag über die anliegend beschriebene Ferienhütte ist verbindlich

geschlossen, wenn das in der Anlage beigefügte Meldeformular gemäß § 7 Abs. 2 der

Gästebeitragssatzung der Gemeinde Stechow-Ferchesar vom Mieter unterschrieben dem

Vermieter zugegangen ist und die Zahlung nach Pkt. 8 eingegangen ist. Die Ferien-wohnung/das

Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für

Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen

Personenzahl belegt werden. Haustiere sind nicht erlaubt.

2. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten enthalten. Haben

die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung (Strom) oder

Zusatzleistungen vereinbart (Endreinigung) sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu

stellen. Verbrauchsabhängige Abrechnungen werden mit der Kaution nach Mietende verrechnet.

Bettwäsche und Handtücher können auf Anfrage gegen eine Gebühr gestellt werden.

3. Kaution

Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine

Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 100 Euro.

Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird

Zeitnah nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.

4. Mietdauer

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in

vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20.00 Uhr erfolgen, so sollte

der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.

Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das im Mietobjekt befindliche

Inventar zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag

dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11.00 Uhr geräumt

in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu

erledigen:

Müll/Leergut entsorgen, Geschirr abwaschen/abtrocknen und in Schränke räumen, Kühlschrank leeren, Sitzauflagen in Hütte räumen, Strom ausschalten, Objekt/Hütte verschließen

5. Sorgfaltspflichten

Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu

behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen.

Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre

Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen

unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende

Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen

Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte

nicht zu.

6. Hausordnung

Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten.

Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus.

7. Rücktritt

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter

vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung

beim Vermieter.

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter

bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe

zu leisten:

Rücktritt bis zum 42. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % (mind. jedoch 10 Euro)

Rücktritt bis zum 21. Tag vor Beginn der Mietzeit: 30%

Rücktritt bis zum 7. Tag vor Beginn der Mietzeit: 70%

danach und bei Nichterscheinen 90 %.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

8. Zahlungsweise

Der Mieter hat bis zum festgelegten Datum des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von 20 %

des Gesamtpreises zu zahlen.

Der Restbetrag muss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. In

Ausnahmefällen, z.B. bei kurzfristiger Buchung, kann auch der Gesamtbetrag verlangt werden.

Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag

zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und

zwar nach den Pauschalen gemäß Ziffer 7 dieses Vertrages. Es können Mahngebühren anfallen.

9. Bankverbindung des Vermieters

Name der Bank: DKB Bank

IBAN: wird bei Buchung mitgeteilt

Verwendungszweck: Lochow + Name + Anreisedatum

10. Schlüssel

Dem Mieter werden nach Erhalt des Gesamtbetrages die Anreiseunterlagen zusammen mit dem

Schlüsselcode zugesandt.

Bei Verlust eines Schlüssels, wird die volle Kaution einbehalten.

11. Wasserversorgung

Das Objekt wird durch einen eigenen Brunnen versorgt. Das Wasser wird regelmäßig

untersucht. Eine Qualität nach Trinkwasserverordnung kann nicht im vollen Umfang

gewährleistet werden.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder

werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der

übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene

Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die

Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben

würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

13. Rechtswahl

Es findet deutsches Recht Anwendung.