Finnhütten Waldesruh
Lochow
Allgemeine Mietbedingungen
„Finnhütten Waldesruh“
1. Vertragsabschluss
Der Gastaufnahmevertrag über die anliegend beschriebene Ferienhütte ist verbindlich
geschlossen, wenn das in der Anlage beigefügte Meldeformular gemäß § 7 Abs. 2 der
Gästebeitragssatzung der Gemeinde Stechow-Ferchesar vom Mieter unterschrieben dem
Vermieter zugegangen ist und die Zahlung nach Pkt. 8 eingegangen ist. Die Ferien-wohnung/das
Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für
Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen
Personenzahl belegt werden. Haustiere sind nicht erlaubt.
2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten enthalten. Haben
die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung (Strom) oder
Zusatzleistungen vereinbart (Endreinigung) sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu
stellen. Verbrauchsabhängige Abrechnungen werden mit der Kaution nach Mietende verrechnet.
Bettwäsche und Handtücher können auf Anfrage gegen eine Gebühr gestellt werden.
3. Kaution
Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine
Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 100 Euro.
Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird
Zeitnah nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.
4. Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in
vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20.00 Uhr erfolgen, so sollte
der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.
Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das im Mietobjekt befindliche
Inventar zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag
dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11.00 Uhr geräumt
in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu
erledigen:
•
Müll/Leergut entsorgen, Geschirr abwaschen/abtrocknen und in Schränke räumen,
Kühlschrank leeren, Sitzauflagen in Hütte räumen, Strom ausschalten, Objekt/Hütte
verschließen
5. Sorgfaltspflichten
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu
behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen.
Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre
Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen
unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende
Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen
Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte
nicht zu.
6. Hausordnung
Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten.
Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus.
7. Rücktritt
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter
vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung
beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter
bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe
zu leisten:
Rücktritt bis zum 42. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % (mind. jedoch 10 Euro)
Rücktritt bis zum 21. Tag vor Beginn der Mietzeit: 30%
Rücktritt bis zum 7. Tag vor Beginn der Mietzeit: 70%
danach und bei Nichterscheinen 90 %.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
8. Zahlungsweise
Der Mieter hat bis zum festgelegten Datum des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von 20 %
des Gesamtpreises zu zahlen.
Der Restbetrag muss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. In
Ausnahmefällen, z.B. bei kurzfristiger Buchung, kann auch der Gesamtbetrag verlangt werden.
Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag
zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und
zwar nach den Pauschalen gemäß Ziffer 7 dieses Vertrages. Es können Mahngebühren anfallen.
9. Bankverbindung des Vermieters
Name der Bank: DKB Bank
IBAN: wird bei Buchung mitgeteilt
Verwendungszweck: Lochow + Name + Anreisedatum
10. Schlüssel
Dem Mieter werden nach Erhalt des Gesamtbetrages die Anreiseunterlagen zusammen mit dem
Schlüsselcode zugesandt.
Bei Verlust eines Schlüssels, wird die volle Kaution einbehalten.
11. Wasserversorgung
Das Objekt wird durch einen eigenen Brunnen versorgt. Das Wasser wird regelmäßig
untersucht. Eine Qualität nach Trinkwasserverordnung kann nicht im vollen Umfang
gewährleistet werden.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene
Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die
Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben
würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
13. Rechtswahl
Es findet deutsches Recht Anwendung.